AGB's


 

Für Aus- Weiter- & Fortbildungsangebote sowie Mitgliedschaften
sowie für den ONLINE - SHOP (siehe weiter unten)

INHALTSVERZEICHNIS
§1 Geltung der Bedingungen
§2 Zustandekommen von Ausbildungsverträgen
§3 Vertragsarten
§4 Kündigung von Laufzeitverträgen
§5 Stornierung von Seminar-, Schulungs- und Beratungsangeboten
§6 Pflichten des NMAC / Leistungsumfang
§7 Änderung der Leistungen
§8 Pflichten und Obliegenheiten des Vertragspartners
§9 Nutzung durch Dritte
§10 Zahlungsbedingungen
§11 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht - Leistungsstörung
§12 Zahlungsverzug
§13 Gewährleistung
§14 Datenschutz / Geheimhaltung
§15 Haftung & Haftungsbeschränkung
§16 Urheberrechte
§17 Eigentumsvorbehalt
§18 Sonstiges
§19 Schlussbestimmungen

Für die Ausbildungsbereiche: Defense & Security - Self Defense Instructor - Gewaltpräventionstrainer - HELP – IBA Personenschutz - Kampfsport - und Anwenderseminaren sowie Mitgliedschaften


§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Der NMAC erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

(2) Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 2 Zustandekommen von Verträgen

(1) Durch Unterzeichnung des Vertrages wird durch den Vertragspartner / das Mitglied gegenüber dem NMAC das Angebot / Dienstleistung der jeweiligen Ausbildungsrichtung akzeptiert.

(2) Alle Mitarbeiter, Teilnehmer, Mitglieder des NMAC verpflichten sich, involvierte Logo & Namensrechte zu akzeptieren, sie nicht zu verletzen, Logos und Namen nicht widerrechtlich zu nutzen. Logos und Namensrechte – auch in ähnlicher Form, die eine nach außen hin mögliche Verwechslung bergen, dürfen nicht verwendet, kreiert und erstellt werden.

(3) Der NMAC behält sich vor, bis Bezahlung der kompletten Ausbildungssumme oder der ersten Rate bei Teilzahlung (gem. Vereinbarung), Teilnehmergebühr, Vertragssummen die durch Verträge zustande kommen, die Leistung nicht zu erbringen.

(4) Der Vertag kommt zustande, wenn der NMAC die Dienstleistung / Ausbildung schriftlich bestätigt hat oder mit der tatsächlichen Ausführung dessen beginnt.

(5) Ein Seminar-, oder Schulungsvertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der NMAC Geschäftsleitung zustande. Diese Schulung/Ausbildung hat zum vereinbarten Vertragsbeginn zu erfolgen, es sei denn es tritt (siehe Vertragsbedingungen der Ausbildungen / Seminare) in Kraft.

(6) Die Anmeldungen zu Ausbildungen / Seminaren müssen schriftlich erfolgen (per Fax, Email oder über das Internet-Buchungssystem des NMAC - 
http://www.NMAC.group). Anmeldungen zu Zertifizierungstests müssen spätestens 14 Tage vor dem Testtermin vorliegen. Da die Teilnehmerzahl für Seminare des NMAC begrenzt ist, wird die Anmeldung in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet.

(7) Angebote des NMAC sind stets freibleibend und unverbindlich.

(8) Ergänzungen und Änderungen des Angebots des NMAC sind nur angenommen, wenn der NMAC diese schriftlich bestätigt, auch wenn vom NMAC die Ausbildung und Leistungen entsprechend dem Angebot erbracht werden.

(9) Der NMAC kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.

(10)Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Vertragsänderungen und -Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die NMAC Geschäftsstelle.

§ 3 Vertragsarten

(1) Ausrichterverträge
a. Solche werden gesondert und spezifisch erstellt gemäß den Gegebenheiten des Anlasses.
b. Darin sind Details geregelt, die als Voraussetzung für eine Vergabe von solchen Veranstaltungen unumgänglich sind.
c. Solche Verträge enden mit Ablauf der Veranstaltungsverpflichtungen. Zu diesen Pflichten gehört die Erstellung einer Abrechnungsübersicht, 
die Abrechnung, die Rückabwicklung und die Erstellung von Listen zur Ausgabe an Medien, Sportler und Offizielle.
d. Solche Verträge gelten in Verbindung mit diesen Allg. Geschäftsbedingungen als Zusatzverträge

(2) Schulungsverträge / Referentenverträge / Seminarverträge
a. Solche werden gesondert und spezifisch erstellt, gemäß den Gegebenheiten und der Thematik des Inhalts und des Bildungsträgers.
b. Solche Verträge enden mit Ende der Durchführung von Unterrichtungen, spätestens nach Abgabe von eventuell nötigen Feedbackbögen zur 
Auswertung der Qualität der Unterrichtung.
c. Solche Verträge gelten in Verbindung mit diesen Allg. Geschäftsbedingungen als Zusatzverträge

§ 4 Kündigung von Laufzeitverträgen

(1) Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis für Laufzeitverträge nach Ablauf einer etwaigen vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Vertragsmonats ordentlich gekündigt werden. Für Sonder- und Aktionsangebote (insb. Angebote mit jährlicher Zahlungsweise) können abweichende Kündigungsfristen bestehen, sofern auf den Internetseiten oder im Angebot darauf hingewiesen wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Einschreiben mit Rückschein).


§ 5 Stornierung / Rücktritt von Seminar-, Schulungs- und Beratungsangeboten

(1) Anmeldungen zu Seminar-, Schulungs- und Beratungsangeboten können bis zu 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn kostenfrei schriftlich storniert werden. Im Falle einer Stornierung, die nach diesem Zeitpunkt - jedoch spätestens 7 Tage vor Leistungsbeginn eingeht - werden 50% des Angebotspreises berechnet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme bzw. Nichtinanspruchnahme werden 100% des Leistungspreises berechnet. Es steht dem Vertragspartner frei im Falle einer kostenpflichtigen Stornierung nachzuweisen, dass durch seine Nichtteilnahme bzw. Nichtinanspruchnahme Aufwendungen erspart wurden, die zu einem geringeren stornobedingten Schaden geführt haben. In diesem Fall schuldet er nur den geringeren Betrag.

(2) Exklusiv- und Inhouse-Angebote (z.B. firmenspezifische Schulungen oder Workshops) können bis 21 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen bis zu 14 Tage vor Beginn des Seminars (bei mehreren Seminaren die des ersten Seminars) werden 50% des Auftragswertes berechnet. Der Auftragswert bezieht sich auf alle im Angebot von ihm gebuchten und bestätigten Seminare. Es steht dem Besteller/Vertragspartner auch in diesem Falle frei bei einer kostenpflichtigen Stornierung nachzuweisen, dass durch die Nichtinanspruchnahme höhere Aufwendungen erspart wurden. Im Falle eines solchen Nachweises werden diese zu seinen Gunsten vom vereinbarten Seminarpreis abgezogen.

(3) Der NMAC behält sich im Falle höherer Gewalt (etwa bei Naturkatastrophen oder Streiks) den Rücktritt vom Seminar-, Schulungs- und Beratungsvertrag vor. Dies gilt auch für anberaumte Turniere die per Zusatzvertrag geregelt sind.

(4) Ein Rücktrittsrecht steht dem NMAC auch bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl zu, soweit eine solche im Angebot des NMAC angegeben war, sowie bei Ausfall des Referenten ohne Verschulden des NMAC, insbesondere bei Erkrankung des Referenten.

(5) Als unverschuldeter Ausfall des Referenten oder Beraters gelten auch Umstände die eine Anreise des Referenten oder Beraters zum Seminar- oder Beratungsort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde.

(6) Bei Ausübung der vorstehenden Rücktrittsrechte werden bereits bezahlte Seminar- oder Beratungsgebühren zurückerstattet, wenn nicht ein Ausweichtermin angeboten wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.


§ 6 Pflichten des NMAC / Leistungsumfang

(1) Der NMAC erbringt Schulungs-, Organisations- und Beratungsleistungen. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem schriftlichen Haupt- bzw. Zusatzvertrag. Die vom NMAC angegebenen Schulungs- oder Seminarinhalte werden durch qualifizierte Dozenten vermittelt. Jeder Teilnehmer erhält am Ende des Seminars bzw. der Schulung ein Teilnahmezertifikat. 

(2) Zusätzliche Arbeiten (z.B. die Erstellung der Aufgabenbeschreibung, der Verfahrensbeschreibung, eines Pflichtenheftes,einer Feinspezifikation) gehören nur bei ausdrücklicher und gesonderter Vereinbarung zum Leistungsumfang des NMAC.

(3) Soweit der NMAC entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderung- oder Schadensersatzanspruch des Vertragspartners oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.

(4) Eine vom Vertragspartner erstellte Aufgabenbeschreibung, Verfahrensbeschreibung, Pflichtenheft oder Feinspezifikation wird vom NMAC nicht auf technische Machbarkeit und insbesondere nicht auf ihren wirtschaftlichen Erfolg geprüft.

(5) Der NMAC ist zu Teillieferungen ebenso berechtigt wie zur Lieferung vor Ablauf einer Lieferfrist.

(6) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige für uns unvorhersehbare Umstände, insbesondere Beschaffungs-, Fabrikations- und Lieferstörungen sowie Streik, Aussperrung, beim NMAC oder der Zulieferer, befreit der NMAC für die Dauer der Störung sowie einer angemessenen Anlaufzeit - auch während eines bereits vorliegenden Verzuges - von ihren Vertragsverpflichtungen, soweit die Störung nicht vom NMAC ihren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, wird der NMAC von ihren Vertragspflichten frei. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

(7) Die Liefer- und Leistungsverpflichtung des NMAC ruhen, solange der Vertragspartner mit einer Verbindlichkeit nicht nur unwesentlich im Rückstand ist.

(8) Der NMAC ist berechtigt, Subunternehmer zur Erbringung der vertraglichen Leistungen einzusetzen.

(9) Der NMAC ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Vertragspartner sind rechtzeitig darüber zu informieren.


§ 7 Änderung der Leistung

(1) Während der Laufzeit des Vertrages können beide Vertragspartner schriftlich Änderungen der vereinbarten Leistungen vorschlagen. Im Falle eines Änderungsvorschlages eines Teilnehmers / Ausrichters / Mitglieds wird der NMAC unverzüglich, spätestens jedoch nach 2 Wochen mitteilen, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die vereinbarten Leistungen, Kosten und Termine hat. Falls die Prüfung des Änderungsvorschlags Auswirkungen auf Termine und Fristen haben kann, wird der NMAC den Vertragspartner informieren; die Termine und Fristen verschieben sich entsprechend. Im Fall eines Änderungsvorschlages des NMAC hat ein Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch nach 2 Wochen, mitzuteilen, ob er der Änderung zustimmt. Solange die Zustimmung des Vertragspartners nicht vorliegt, setzt der NMAC nach dem bestehenden Vertrag die Arbeit fort.


§ 8 Pflichten und Obliegenheiten des Vertragspartners

(1) Ein Vertragspartner wird dem NMAC die zur Durchführung der Ausbildung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten rechtzeitig zur Verfügung stellen. Der NMAC ist nicht verpflichtet, die übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten auf Mängelfreiheit zu prüfen.

(2) Die Mitwirkungspflichten vorstehender Absätze sind Hauptpflichten des Vertragspartners.

(3) Ein Vertragspartner ist verpflichtet, die NMAC – Dienste sowie einen Internetzugang während einer Schulungs- oder Seminarmaßnahme sachgerecht zu nutzen. 

Insbesondere ist er verpflichtet,
a. den Zugriffsmöglichkeiten auf die NMAC - Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu 
unterlassen.
b. Insbesondere ist es dem Vertragspartner untersagt die Leistungen anderer Teilnehmer des NMAC - Dienste oder Netzwerkzugänge unberechtigt 
zu nutzen, Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer zu lesen oder zu ändern, einzelne Anwendungen lizenzierter 
Anwendungssoftware - Dienste unberechtigt zu verbreiten, Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch 
Überlastungen, soweit dies vom Vertragspartner zu vertreten ist, strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste des NMAC zu verbreiten oder 
zugänglich zu zu machen, dies gilt insbesondere für pornographische, verherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche 
demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel und Kennzeichen 
verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen, sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, 
die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.
c. Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g. Punkte) erstattet der Vertragspartner die dem NMAC entstandenen sachlichen und 
personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen.
d. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen;
den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;


§ 9 Nutzung durch Dritte

(1) Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der NMAC– Dienste durch Dritte ist gestattet. Ein Vertragspartner darf die Leistungen für seine Zwecke gemäß Konzeptionsinhalt der Ausbildungsrichtung verwenden. Dieser hat, nach Genehmigung durch den NMAC, Dritte ordnungsgemäß anzuleiten und einzuweisen. Ein Vertragspartner steht dem NMAC gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.

(2) Ein Vertragspartner hat an den NMAC auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs-, Nutzungs- und Ausbildungsmöglichkeiten ermöglicht wurden. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn Ein Vertragspartner weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen vom NMAC erfolgt ist, ohne dass er diese zu vertreten hat.


§ 10 Zahlungsbedingungen

(1) Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt der NMAC dem Vertragspartner die vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung (solange der NMAC als Kleingewerbe und nach § 4 UStG umsatzsteuerbefreit agiert sind die Summen MwSt frei). Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.

(2) Falls im Hauptvertrag nicht anders vereinbart, sind Zahlungen ohne Abzug, unter Angabe der Rechnungsnummer frei auf das Konto vom NMAC zu leisten.


§ 11 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsstörung

(1) Schadensersatzansprüche aufgrund von Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese von vom NMAC nicht aufgrund von Vorsatz, Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.

(2) Bei Ausfallen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs vom NMAC liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Ausbildungsunterbrechungen.


§ 12 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug ist der NMAC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der NMAC in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen.

(2) Der NMAC kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen, wenn dieser sich mit der Zahlung der geschuldeten Beträge ganz oder teilweise länger als einen Monat in Verzug befindet, der NMAC dem Vertragspartner unter Fristsetzung gemahnt und auf die Möglichkeit folgender Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat.

(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt dem NMAC vorbehalten.


§ 13 Gewährleistung

(1) Der NMAC gewährleistet, dass ihre Leistungen die zugesicherten Eigenschaften haben und dass sie nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Schreibfehler sind hiervon ausgenommen sofern sie keine Auswirkungen auf inhaltliche Präferenzen haben.

(2) Der NMAC wird Mängel – wenn es keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert – beseitigen oder Ersatz liefern.


§ 14 Geheimhaltung /Datenschutz

(1) Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass der NMAC personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

(2) Im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen gelten die gesetzlichen Pflichten zur Geheimhaltung. Der Vertragspartnerund der NMAC verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

(3) Soweit sich der NMAC Dritter zu Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist der NMAC berechtigt, die Vertragspartnerdaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offen zulegen. Dazu ist der NMAC im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Fehlern in den Unterlagen des NMAC sowie in den in Anspruch genommenen Unterlagen Dritter für die Übermittlung von Daten nötig machen.

(4) Der NMAC erklärt, dass Ihre Mitarbeiter, die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG verpflichtet worden sind und der NMAC die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.


§ 15 Haftung und Haftungsbeschränkungen

(1) Schadensersatzansprüche außerhalb der Mängelgewährleistung sind sowohl gegenüber dem NMAC wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungsgehilfen / Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, Schäden aus einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(2) Der NMAC haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen Dritter, deren Vollständigkeit Richtigkeit oder Aktualität oder dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es wurde eine wesentliche Pflicht verletzt, die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. In diesem Fall ist die Haftung des NMAC auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dem bei Vertragsabschluss der NMAC aufgrund der bekannten Umstände rechnen musste. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit.

(4) Als voraussehbarer Schaden im Sinne vorstehender Klausel gilt ein Schaden von bis zu 5.000,00 Euro.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(6) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn, es liegt ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von des NMAC vor.

(7) Sofern nicht andere Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist diese gegenüber Vertragspartnern, die Vollkaufleute sind, bei Schäden, die
a. durch die Inanspruchnahme von NMAC - Diensten,
b. durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch den NMAC ,
c. durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch den NMAC,
d. durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Datenseiten vom NMAC oder
e. deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch den NMAC nicht erfolgt ist,der Höhe nach auf den 
nachgewiesenen vorhersehbaren Schaden begrenzt.


(8) Der Vertragspartner haftet für alle Folgen und Nachteile, die dem NMAC oder Dritte, durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der NMAC – Dienste (Dienstleistungen, Logos, Inhalte, Urheberrechte), oder dadurch entstehen, dass der ausgebildete Vertragspartner seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

(9) Der NMAC haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass in Folge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzungen, höherer Gewalt oder in Folge von Arbeitskämpfen die NMAC -Leistungen unterbleiben.

(10) Ausfall eines Seminars oder einer Schulung ohne Verschulden des NMAC, insbesondere durch Krankheit des Dozenten besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars, der Schulung oder des Tests. Der NMAC haftet insoweit nur für eine umgehende Information an den Vertragspartner, gemäß dem von diesem mitgeteilten Kontaktdaten (bei mehreren z.B. Emailadresse und Anschrift, genügt ein Übermittlungsweg). Der NMAC kann in diesen Fällen insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.

(11) Bei Internet-Seminaren oder Raumanmietung mit Internetzugang haftet der NMAC nicht für die ständige Funktionsfähigkeit, die durch den Provider zu gewährleisten ist, der wiederum gegenüber des NMAC einen Haftungsausschluss hat. Bei erheblicher Einschränkung des Seminars durch solche Störungen kann der NMAC zur Nacherfüllung einen Nachholtermin anbieten. Stattdessen kann der NMAC auch eine angemessene Minderung anbieten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen in einem solchen Falle nicht.


§ 16 Urheberrechte

(1) Der NMAC kann über alle Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die im Rahmen des Vertrages entstanden sind, entwickelt oder erweitert wurden, angefertigten Bildern, die zu Werbezwecken auf Webseiten, Flyern, Social Media gemacht wurden, frei verfügen.

(2) Die vom NMAC überlassenen Schulungsunterlagen dürfen ohne schriftliche Genehmigung des NMAC oder der entsprechenden Hersteller nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden.


§ 17 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Vertragspartner erwirbt mit der vollständigen Zahlung der Vergütung das Eigentum an sämtlichen vertraglich geschuldeten beweglichen Sachen, sofern diese Bestandteil des Vertrages sind.


§ 18 Sonstiges

(2) Der NMAC ist berechtigt den Vertragspartnernamen und das Vertragspartnerlogo, sowie etwaiger Bildrechte zu nutzen und gegebenenfalls in seiner Referenzliste zu nutzen.

§ 19 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz des NMAC in 83022 Rosenheim, Bundesrepublik Deutschland.

(2) Verträge, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abbedungen.

(3) Gegenüber vollkaufmännischen Vertragspartner gilt der Sitz des NMAC als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Der NMAC ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.

(4) Sollte eine Bestimmung / Inhalt dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen / des übrigen Vertrages nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.


Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
Für den Online-Shop des NMAC

Inhaltsverzeichnis
· Geltungsbereich
· Vertragsschluss
· Widerrufsrecht
· Preise und Zahlungsbedingungen
· Liefer- und Versandbedingungen
· Eigentumsvorbehalt
· Mängelhaftung
· Anwendbares Recht

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) des NMAC, nachfolgend „Verkäufer” genannt, gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde”) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Waren und/oder Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.


2) Vertragsschluss

2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren und/oder Leistungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren und/oder Leistungen ab.

2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,
· indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E- Mail) 
übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
· indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
· indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.

2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt.

2.6 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

2.7 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

3) Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

4) Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus dem Angebot des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Endpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

4.2 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle).

4.3 Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die im Online-Shop des Verkäufers angegeben werden.

4.4 Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.

5) Liefer- und Versandbedingungen

5.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.

5.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

5.3 Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.

6) Eigentumsvorbehalt

Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

7) Mängelhaftung

Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung.

8) Anwendbares Recht
8.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

8.2 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.


Stand: 12.07.2017


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